Alles zur Fischerei

Hier erhalten Sie mehr Informationen zur Fischerei!

1. Die staatliche Fischerprüfung:

Um in Baden-Württemberg angeln gehen zu können, ist eine bestandene Fischerprüfung notwendig.
Der Nachweis über den Besuch eines mind. 32-stündigen Vorbereitungslehrgangs ist zwingende Voraussetzung zur Teilnahme an der Fischerprüfung.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Referat für Ausbildung des Badischen Sportfischerverbandes e.V.:
ausbildung@bsfv.de

2. Der Jugendfischereischein:

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, benötigen keine Fischerprüfung, wenn sie sich bei der Gemeinde einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines Erwachsenen (mind. 18 Jahre alt), der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist.

Der Jugendfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen, können dies aber ab dem vollendeten 10. Lebensjahr.

Wir empfehlen aufgrund des Aufwandes, die Fischerprüfung erst mit dem 14. Lebensjahr abzulegen.

3. Neckar und Rhein als Angelgewässer:

Unsere Hegefischen finden in der Regel am Neckar statt.
Der Neckar ist in 3 Streckenabschnitte unterteilt, die vom AFV Möwe befischbar sind.

Der untere Neckar (Mannheim – Heilbronn) ist stark von der Binnenschifffahrt geprägt. Neben industriellen Schiffen, nutzen auch viele Ausflugsschiffe, private Personenschiffe und Wasserportvereine den Neckar.

Durch zahlreiche Staustufen ist die mittlere Fließgeschwindigkeit gering. Aufgrund der Stauregulierung gibt es nur noch geringe Wasserspiegelschwankungen.

Fischbestand:

Nase, Rußnase (im Rhein ganzjährig geschützt, Barbe, Rotauge, Rotfeder, Döbel, Brachse, Karpfen, Flussbarsch, Zander, Hecht, Aal, Wels